Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag – Beherbergungsvertrag „Urlaub auf dem Bauernhof“

Zustandekommen
Der Vertrag kommt durch zwei überein stimmende, mündliche oder schriftliche Willenserklärungen, in Form von Angebot und Annahme zustande. Mit der Erklärung der Annahme kommt der Vertrag zustande. Der Mieter erhält außerdem hierzu vom Vermieter eine Buchungsbestätigung über die Ferienwohnung, Mietzeitraum sowie den fälligen Mietpreis. Die Vertragspartner sind nach Abschluss des Gastaufnahmevertrages zur Erfüllung des Vertrages verpflichtet. Der wesentliche Inhalt des Beherbergungsvertrages ist bestimmt nach § 535 BGB. Nach Zustandekommen des Beherbergungsvertrags, stellt der Vermieter („Urlaub auf dem Bauernhof - Betrieb“) die vereinbarte Ferienwohnung über die genannte Mietzeit zur Verfügung (§ 535 Satz 1 BGB). Der Mieter ist verpflichtet dem Vertragsgeber den vereinbarten Mietpreis zu entrichten (§ 535 Satz 2 BGB).


Die Nichtinanspruchnahme bzw. Stornierung der reservierten Ferienwohnung:
Der Beherbergungsvertrag ist nicht anders zu behandeln als jeder andere Vertrag nach dem bürgerlichen Recht. Völlig unabhängig von Zeitpunkt oder Gründen der Abbestellung besteht kein Recht auf „Stornierung“ einer Buchung. Die bestellte und vom Betrieb bereitgestellte Ferienwohnung ist entsprechend § 535 Satz 2 BGB zu bezahlen. Die Stornogebühr beziffert die vertraglich geschuldete Gegenleistung (Mietpreis der Wohnung über den gesamten Zeitraum) abzüglich der ersparten Aufwendungen. Vom vertraglich vereinbarten Mietpreis einer Ferienwohnung sind somit 90% bei Stornierungen zu entrichten. Die Stornogebühr wird dem Gast in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 8 Tagen zu bezahlen. Eine grundsätzliche Verpflichtung, bei fehlender Inanspruchnahme der Ferienwohnung einen Ersatzmieter zu suchen, besteht jedoch nicht. Allerdings darf sich der Vermieter der Ferienwohnung nicht treuwidrig gegen die Aufnahme anderer Gäste verschließen.


Anzahlung, An- und Abreise
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung der angemieteten Ferienwohnung ist eine Anzahlung von 30% vom gesamten Wohnungspreises / Mietpreises, zuentrichten. Am Anreisetag ist die Ferienwohnung ab 14 Uhr bezugsfertig. Bitte verlassen Sie am Abreisetag bis spätestens 10 Uhr die Wohnung. Bei Anreise ist der Restbetrag in Bargeld, oder Überweisung zu begleichen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Änderungen vorbehalten. Gerichtsstand ist der Betriebsort. Quelle: Deutscher Hotel - und Gaststättenverband e. V. (DEHOGA), Bonn. Beherbergungsvertrag hier Downloaden.